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sportkreisjugend

 

 

 

 

 

Bezuschusst werden Freizeiten, Fahrten, Jugendzeltlager (jeweils variable Zuschüsse), internationale Jugendturniere (Festzuschuss) und Kreiskinderturnfeste (Festzuschuss).

Die Höhe der Förderung für Freizeiten, Fahrten und Jugendzeltlager liegt bei 0,80 € je jugendlichem Teilnehmer und Tag. Für internationale Jugendturniere gibt es einen Festzuschuss von 125,00 € und für Kinderturnfeste von 200,00 €.

Einen Antrag können nur Sportvereine stellen, die im Sportkreis Schwäbisch Hall Mitglied sind.

Es gelten folgende Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses:


Der Verein muss Ausrichter der Freizeit, der Fahrt oder des Zeltlagers sein. Die Veranstaltungen müssen mindestens 3 Tage, jedoch längstens 21 Tage gehen.
Die Teilnehmer (Kinder/Jugendliche) werden bis zu einem Alter von 18 Jahren bezuschusst.
Bei internationalen Turnieren muss mindestens ein ausländischer Teilnehmer am Start sein.

Bitte beachten:
Die Anträge müssen bis spätestens 6 Wochen nach der Durchführung der Maßnahme an den Sportkreis Schwäbisch Hall gerichtet werden. Das Antragsformular muss korrekt und vollständig ausgefüllt sein.





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