Das gab es noch nie in den vergangenen gut 10 Jahren, dass alle Anträge der antragstellenden Vereine im Sportkreis Schwäbisch Hall korrekt und richtig ausgefüllt wurden. Somit konnten, auch Dank der WLSB-Sonderförderung „Aufholen nach Corona“ alle vollen Maßnahmen mit 500 Euro seitens des WLSB bezuschusst werden. Das entsprechende Geld wird seitens des WLSB an die Vereine noch vor den Sommerferien 2022 überwiesen werden. Es konnten also alle gestellten Anträge für das Kindergartenjahr bzw. das Schuljahr 2022/23 bewilligt werden.